LAUX Ingenieurbüro für Bauwesen
Wer plant, baut sicher ! 


Bauantrag

Bauantrag  - Wie erhalte ich die Genehmigung meines Bauvorhabens ?

1. Wann benötige ich einen Bauantrag ?

Sie planen den Bau eines neuen Eigenheims oder möchten Ihr vorhandenes Wohnhaus ergänzen oder umbauen ? In der Regel stellt sich bereits am Anfang die Frage, ob man für das geplante Bauvorhaben einen Bauantrag benötigt. Beim Neubau eines Wohnhauses lässt sich diese Frage schnell beantworten, aber wie verhält es sich, wenn Sie lediglich umbauen oder anbauen möchten ? Wird z.B. für den Ausbau des Dachgeschosses eine Baugenehmigung erforderlich ? Was ist mit einer neuen Garage oder einem Gartenhäuschen? Darf ich dieses einfach bauen ? Benötige ich die Zustimmung des Nachbarn ?
Sämtliche Fragen zur Genehmigungspflicht Ihres Bauvorhabens sollten Sie unbedingt VOR Beginn Ihrer Planungen klären.
  • Erste Informationen zu einem evtl. erforderlichen Bauantrag liefert Ihnen die Bauordnung Ihres Bundeslandes: Dort wird aufgeführt, welche Bauvorhaben genehmigungsfrei sind und wann Sie einen Bauantrag benötigen.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde / Stadtverwaltung: Viele Kommunen bieten Bauberatungen an, die wertvolle Hinweise und Ratschläge für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens liefern können. Dort erfahren Sie auch, ob es für den Ort, in dem Ihr Bauvorhaben liegt, z.B. einen Bebauungsplan oder weitere planungsrechtlich relevante Satzungen gibt, die Sie bei der Planung Ihres Bauvorhabens einhalten müssen.
  • Lassen Sie sich von Fachleuten beraten: Architekten und Ingenieure sind Ihre Ansprechpartner, wenn es um Planung, Bauantrag und Baugenehmigung geht. Der Entwurfsverfasser Ihres Projektes muss bauvorlageberechtigt sein, damit er die Genehmigungsplanung für Ihr Bauvorhaben als verantwortlicher Planer unterzeichnen und bei der Bauaufsicht einreichen darf. Der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser ist für den Inhalt der gesamten Planung öffentlich-rechtlich verantwortlich und ist in allen Bereichen Ihr erster Ansprechpartner.

2. Welche Unterlagen brauche ich für meinen Bauantrag ?

Ein Bauantrag besteht in der Regel aus textlichen Dokumenten, Formularen und Berechnungen sowie aus den Bauzeichnungen. Jeder Bauantrag ist individuell, daher ist es in jedem Fall ratsam, gleich zu Beginn Ihres Bauvorhabens mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) zu sprechen. Viele Gemeinden und Städte stellen auf Ihrer Internetseite eine Auflistung der benötigten Unterlagen für einen Bauantrag zur Verfügung, dort können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Wichtige Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

In der Regel werden folgende Bauvorlagen benötigt:
  • Bauantragsformular
  • Statistischer Erhebungsbogen
  • Nachweis Bauvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers
  • Ggf. Antrag auf Befreiung, Abweichung oder Ausnahme
  • Liegenschaftsplan / Liegenschaftskarte
  • Nachweis über den Grundstückseigentümer
  • Freiflächenplan
  • Abstandsflächenplan
  • Grundrisse
  • Schnitte
  • Ansichten
  • Baubeschreibung, Nutzungsbeschreibung
  • Stellplatznachweis
  • Berechnung Bruttorauminhalt BRI
  • Berechnung Wohnflächen und Nutzflächen
  • Berechnung Maß der baulichen Nutzung
  • Aussage zur Barrierefreiheit
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! In jedem Fall ist mit dem Bauamt und Ihrem Architekten abzusprechen, welche Unterlagen Sie für Ihren Bauantrag benötigen. Sprechen Sie uns unverbindlich an, wir beraten Sie gerne !

3. Die Baugenehmigung ist da - und jetzt ?

Endlich liegt die lang ersehnte Baugenehmigung auf dem Tisch. Dieses kann durchaus mehrere Monate in Anspruch nehmen! Bitte beachten Sie: mit dem Vorliegen der Baugenehmigung dürfen Sie noch nicht anfangen mit dem Bauen. Lesen Sie sich sorgfältig die in der Baugenehmigung aufgeführten Auflagen durch. Vor Baubeginn müssen Sie, abhängig von Ihrem Bauvorhaben, dem Bauamt folgende bautechnische Nachweise vorlegen:
  • Standsicherheitsnachweis / Statik
  • Wärmeschutznachweis
  • Schallschutznachweis
  • Brandschutznachweis
Diese Nachweise müssen von dazu berechtigten Personen aufgestellt und ggf. geprüft werden. Idealerweise liegen Ihnen die bautechnischen Nachweise zum Zeitpunkt der Baugenehmigung bereits vor und Sie können diese direkt dem Bauamt einreichen.
Auch müssen der Bauaufsicht Sachverständige oder Nachweisberechtigte benannt werden, die mit den stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung beauftragt wurden.
Vergessen Sie nicht das Einreichen der Baubeginnsanzeige sowie im Verlauf der Bauausführung die Zwischenstandsmeldungen wie z.B. Anzeige über die Fertigstellung des Rohbaus. In der Regel wird dieses aber durch Ihren Architekten übernommen, sofern Sie ihn für diese Leistungsphase beauftragt haben.

Bauantrag - Wie erhalte ich die Genehmigung meines Bauvorhabens ?


1. Wann benötige ich einen Bauantrag ?

Sie planen den Bau eines neuen Eigenheims oder möchten Ihr vorhandenes Wohnhaus ergänzen oder umbauen ? In der Regel stellt sich bereits am Anfang die Frage, ob man für das geplante Bauvorhaben einen Bauantrag benötigt. Beim Neubau eines Wohnhauses lässt sich diese Frage schnell beantworten, aber wie verhält es sich, wenn Sie lediglich umbauen oder anbauen möchten ? Wird z.B. für den Ausbau des Dachgeschosses eine Baugenehmigung erforderlich ? Was ist mit einer neuen Garage oder einem Gartenhäuschen? Darf ich dieses einfach bauen ? Benötige ich die Zustimmung des Nachbarn ?
Sämtliche Fragen zur Genehmigungspflicht Ihres Bauvorhabens sollten Sie unbedingt VOR Beginn Ihrer Planungen klären.
  • Erste Informationen zu einem evtl. erforderlichen Bauantrag liefert Ihnen die Bauordnung Ihres Bundeslandes: Dort wird aufgeführt, welche Bauvorhaben genehmigungsfrei sind und wann Sie einen Bauantrag benötigen.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde / Stadtverwaltung: Viele Kommunen bieten Bauberatungen an, die wertvolle Hinweise und Ratschläge für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens liefern können. Dort erfahren Sie auch, ob es für den Ort, in dem Ihr Bauvorhaben liegt, z.B. einen Bebauungsplan oder weitere planungsrechtlich relevante Satzungen gibt, die Sie bei der Planung Ihres Bauvorhabens einhalten müssen.
  • Lassen Sie sich von Fachleuten beraten: Architekten und Ingenieure sind Ihre Ansprechpartner, wenn es um Planung, Bauantrag und Baugenehmigung geht. Der Entwurfsverfasser Ihres Projektes muss bauvorlageberechtigt sein, damit er die Genehmigungsplanung für Ihr Bauvorhaben als verantwortlicher Planer unterzeichnen und bei der Bauaufsicht einreichen darf. Der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser ist für den Inhalt der gesamten Planung öffentlich-rechtlich verantwortlich und ist in allen Bereichen Ihr erster Ansprechpartner.

2. Welche Unterlagen brauche ich für meinen Bauantrag ?

Ein Bauantrag besteht in der Regel aus textlichen Dokumenten, Formularen und Berechnungen sowie aus den Bauzeichnungen. Jeder Bauantrag ist individuell, daher ist es in jedem Fall ratsam, gleich zu Beginn Ihres Bauvorhabens mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) zu sprechen. Viele Gemeinden und Städte stellen auf Ihrer Internetseite eine Auflistung der benötigten Unterlagen für einen Bauantrag zur Verfügung, dort können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Wichtige Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

In der Regel werden folgende Bauvorlagen benötigt:
  • Bauantragsformular
  • Statistischer Erhebungsbogen
  • Nachweis Bauvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers
  • Ggf. Antrag auf Befreiung, Abweichung oder Ausnahme
  • Liegenschaftsplan / Liegenschaftskarte
  • Nachweis über den Grundstückseigentümer
  • Freiflächenplan
  • Abstandsflächenplan
  • Grundrisse
  • Schnitte
  • Ansichten
  • Baubeschreibung, Nutzungsbeschreibung
  • Stellplatznachweis
  • Berechnung Bruttorauminhalt BRI
  • Berechnung Wohnflächen und Nutzflächen
  • Berechnung Maß der baulichen Nutzung
  • Aussage zur Barrierefreiheit
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! In jedem Fall ist mit dem Bauamt und Ihrem Architekten abzusprechen, welche Unterlagen Sie für Ihren Bauantrag benötigen. Sprechen Sie uns unverbindlich an, wir beraten Sie gerne !

3. Die Baugenehmigung ist da - und jetzt ?

Endlich liegt die lang ersehnte Baugenehmigung auf dem Tisch. Dieses kann durchaus mehrere Monate in Anspruch nehmen! Bitte beachten Sie: mit dem Vorliegen der Baugenehmigung dürfen Sie noch nicht anfangen mit dem Bauen. Lesen Sie sich sorgfältig die in der Baugenehmigung aufgeführten Auflagen durch. Vor Baubeginn müssen Sie, abhängig von Ihrem Bauvorhaben, dem Bauamt folgende bautechnische Nachweise vorlegen:
  • Standsicherheitsnachweis / Statik
  • Wärmeschutznachweis
  • Schallschutznachweis
  • Brandschutznachweis
Diese Nachweise müssen von dazu berechtigten Personen aufgestellt und ggf. geprüft werden. Idealerweise liegen Ihnen die bautechnischen Nachweise zum Zeitpunkt der Baugenehmigung bereits vor und Sie können diese direkt dem Bauamt einreichen.
Auch müssen der Bauaufsicht Sachverständige oder Nachweisberechtigte benannt werden, die mit den stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung beauftragt wurden.
Vergessen Sie nicht das Einreichen der Baubeginnsanzeige sowie im Verlauf der Bauausführung die Zwischenstandsmeldungen wie z.B. Anzeige über die Fertigstellung des Rohbaus. In der Regel wird dieses aber durch Ihren Architekten übernommen, sofern Sie ihn für diese Leistungsphase beauftragt haben.
Share by: